Die Kurabgabe / Kurtaxe wird bei der jeweiligen Kurverwaltung oder beim Gastgeber (bieten einige Gastgeber als Service an) entrichtet. Die Entrichtung der Kurabgabe dient der Instandhaltung und Verschönerung des jeweiligen Ortes, z.B. die Pflege der Strände, Seebrücken, Rad- und Wanderwege, Bänke zum Ausruhen, Fahrradständer, Papierkörbe, Bepflanzung, u.v.m.
Mit der Entrichtung der Kurabgabe erhalten Sie ihre Kurkarte. Diese Karte berechtigt Sie während Ihres gesamten Aufenthaltes folgende Einrichtungen kostenlos bzw. zu ermäßigten Preisen in Anspruch zu nehmen:
kostenlos, z.B.
Die
Höhe der Abgabe wird durch die Kurabgabesatzung der Gemeinde bestimmt. Die
Kurbeitragspflicht beginnt mit dem Tag der Ankunft und endet am Abreisetag.
Neu ab 2024: Die Kurabgabe wird nach der Dauer des Aufenthaltes tageweise erhoben. Der An- und der Abreisetag werden als jeweils ein Aufenthaltstag berechnet.
Reisezeit | Preis pro Tag/Person | Preis pro Tag/Person ermäßigt* |
---|---|---|
ganzjährig
| 2,50 € | 1,25 € |
Jahreskurkarte | 72,18 € |
36,09 € |
Hunde | --- | --- |
(alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten)
Ermäßigte Gebühr gilt für:
von der Kurabgabe befreit:
Kontakt zur Kurverwaltung Wieck: 038 233 - 201