Fischland-Darß-Zingst
Büdnerei - Büdnereien

Der Begriff Büdnerei bezeichnet ein bescheidenes ländliches Anwesen. Darauf stand ursprünglich ein einzelnes Haus, welches bis ins 18. Jahrhundert als Wohnraum und auch als Unterkunft für die Tiere diente. Dem Büdner wurde außerdem ein wenig Land, etwa 1 ha Nutzfläche, zur Pacht gewährt. Er durfte eine kleine Anzahl von Tieren auf dieser Fläche weiden lassen. Jeder Quadratmeter musste also für den Lebensunterhalt genutzt werden.

Oft wurde das Haus der Büdner als Fachwerkhaus mit Krüppelwalmdach erbaut. Typisch waren das rohrgedeckte Dach und ein Grundriss in annähernd quadratischer Form. Die Zwischenräume in den Wänden füllte man mit einem Stroh- oder Lehmgemisch auf. Jene Büdner, die zu etwas Wohlstand gekommen waren, leisteten sich beim Hausbau Backsteine oder sogar Putz. Es war Brauch, den Eingang an der Giebelseite anzulegen.

Im 19. Jahrhundert verfügten die Büdner über eine Nutzfläche von im Durchschnitt 5 ha. Eine Neuerung zog in die Büdnereien ein. Man begann, Tiere außerhalb des Hauses in Ställen unterzubringen, bzw. Schuppen und Scheunen auf dem Anwesen zu errichten. Dieser zusätzliche Raum wurde als Stauraum für Brennholz, Gerätschaften und Vorräten aller Art dringend gebraucht.

Als man übrigens mit der Nummerierung von Häusern anfing, waren die Büdnereien an arabischen Ziffern mit einem B davor zu erkennen.

Hausbrief

In einem Hausbrief der Herzoglichen Kammer Mecklenburg war es den Büdnern bis weit ins 19. Jahrhundert untersagt, Boden oder Gebäude auf ihrem Grundstück zu veräußern. Auch eine Erbteilung kam nicht in Betracht.

Beitrag: Brigitte Hildisch, Rövershagen

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