Die Kurabgabe / Kurtaxe ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe zur Unterhaltung und Pflege der Kurorte, einschließlich ihrer Wege und bewachten Strände.
Die Höhe der Abgabe wird durch die Kurabgabesatzung der Gemeinde
Ahrenshoop bestimmt. Die
Kurbeitragspflicht beginnt mit dem Tag der Ankunft und endet am Abreisetag. Neu ab 2023: Die Kurabgabe wird am Anreisetag und Abreisetag erhoben.
Reisezeit | Dauer | Preis pro Tag/Person | Preis ermäßigt* |
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Reisezeit A
|
1. Mai - 30. September
| 2,50 € | 2,00 € |
Reisezeit B
| 1. Oktober - 30. April |
| 1,00 € |
Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten.
* Schüler, Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Behinderte ab 50 %
Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr sind von der Kurabgabe befreit
Dauerparkkarten gibt es nicht mehr, ebenso keine Kurabgabepflicht für Hunde.
Als Inhaber einer Kurkarte haben Sie die Möglichkeit beim Besuch einer Ausstellung oder bei Veranstaltungen der Kurverwaltung (im Kunstkaten, in der Strandhalle und Open-Air) eine Ermäßigung des Eintrittspreises in Anspruch zu nehmen; ebenso bei Veranstaltungen der Kurverwaltungen unserer Region Fischland-Darß-Zingst. Kostenlos ist die Teilnahme an den geführten Wanderungen der Kurverwaltung jeweils mittwochs sowie die Benutzung der Bücherei (Bernhard-Seitz-Weg).
Kontakt zur Kurverwaltung Ahrenshoop: 038220 - 666 610