Der Nationalpark ist in zwei Schutzzonen gegliedert.
Schutzzone I (Kernzone) Gebiete, die einen naturnahen Zustand aufweisen - Wege dürfen nicht verlassen werden
Schutzzone II (Pflege- und Entwicklungszone) - Wege dürfen in der Regel verlassen werden - z.B. Vogelbrutgebiete dürfen nicht betreten werden (nur unter Führung )
Für die Gewässer des Nationalparks gilt eine Befahrensregelung.
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