Die Kurabgabe / Kurtaxe wird bei der jeweiligen Kurverwaltung oder beim Gastgeber (bieten einige Gastgeber als Service an) entrichtet.
Die
Entrichtung der Kurabgabe dient der Instandhaltung und Verschönerung des
jeweiligen Ortes, z.B. die Pflege der Strände, Seebrücken, Rad- und
Wanderwege, Bänke zum Ausruhen, Fahrradständer, Papierkörbe,
Bepflanzung, u.v.m.
Mit der Entrichtung der Kurabgabe erhalten Sie ihre Kurkarte. Diese Karte berechtigt Sie während Ihres gesamten Aufenthaltes folgende Einrichtungen kostenlos bzw. zu ermäßigten Preisen in Anspruch zu nehmen:
kostenlos, z.B.
ermäßigt, z.B.
Die
Höhe der Abgabe wird durch die Kurabgabesatzung der Gemeinde bestimmt. Die
Kurbeitragspflicht beginnt mit dem Tag der Ankunft und endet am Abreisetag. Neu ab 2023: Die Kurabgabe wird am Anreisetag und Abreisetag erhoben.
Reisezeit | | Preis pro Tag/Person | Preis ermäßigt* |
---|---|---|---|
Reisezeit A |
01.05. - 30.09. |
2,40 € |
1,20 € |
Reisezeit B
| 01.10.-30.04. | 1,30 € | 0,60 € |
| Jahreskarte |
52,30 € | --- |
| Hunde | 1 € |
|
(alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten)
Eine
Jahreskurabgabe von Eigentümern einer Ferienimmobilie/-Wohnung kann nur erworben werden, wenn sie Ihr eigenes Ferienobjekt nutzen.
Ermäßigte Gebühr gilt für Kinder ab 6 - 18 Jahren,
Schwerstbeschädigte und angeordnetes Begleitpersonal, Schüler, Studenten
bis zum 26. Lebensjahr
Kinder unter 6 Jahren sowie jede 5. und weitere Person einer Familie sind von der Kurabgabe befreit.
Kurabgabe
Kontakt zur Kurverwaltung Wustrow: 038 220 - 251