Fischland-Darß -Zingst
Kurabgabe / Kurtaxe, Kurkarte, Reisezeiten

Wer glaubt, die Kurabgabe / Kurtaxe wäre eine Erfindung der heutigen Zeit, der irrt.

Bereits 1507 entrichteten Kurgäste in Baden-Baden eine Gebühr. Die Stadt besaß aufgrund ihrer Thermalquellen ein Baderecht, welches auf das Jahr 1306 zurückgeht. Nachweisbar ist auch, dass die Besucher im österreichischem Kurort Bad Ischl ab 1842 einen zusätzlichen Geldbetrag für ihren Aufenthalt zahlten.

Als sich der Zustrom Ferienreisender in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts verstärkte, wurden vielerorts Abgaben für die Übernachtung üblich. 1893 beschloss der Preußische Landtag, in Kurorten eine Zwangsabgabe für die Gäste einzuführen. Sie wirkte sich positiv auf die Entwicklung von Fremdenverkehrsorten aus.

Kurabgabe in der Region Fischland-Darß-Zingst

In allen Orten der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst wird eine Kurabgabe erhoben.

Kurabgabe
Ahrenshoop

Kurabgabe
Born a. Darß

Kurabgabe
Dierhagen

Kurabgabe
Prerow

Kurabgabe
Wieck a. Darß

Kurabgabxe
Wustrow

Kurabgabxe
Zingst

Was man allgemein über die Kurabgabe wissen sollte.

Die Kurabgabe ist eine notwendige Einnahmequelle für die Gemeinde. Die Gebühr wird in allen staatlich anerkannten Kurorten als Tourismus- oder Fremdenverkehrsabgabe erhoben. Sie ist ein zusätzlicher Beitrag zur Miete eines Ferienobjektes, Hotelzimmers und während des Aufenthaltes auf einem Campingplatz. Einmal bezahlt, gilt sie für die ganze Region Fischland-Darß-Zingst.

Generell können Gemeinden, die sich dem Tourismus verschreiben, eine Ortstaxe erheben. Weitere Bezeichnungen für diese Gebühr sind Gästebeitrag, Gästetaxe, Aufenthaltsabgabe, Beherbergungstaxe, Nächtigungstaxe oder Kurabgabe. Jede Gemeinde darf über die Einnahmen verfügen, muss sie aber zweckgebunden ausgeben. So fließt das Geld in die touristische Infrastruktur. Neues wird angelegt, Altes gepflegt und erhalten. Auch die Nutzung des Internets wird mit der Kurabgabe finanziert. Letztendlich dient sie dazu, vielfältige Freizeitangebote zu unterbreiten.

Wer ist verpflichtet, die Kurabgabe zu zahlen?

Der Betrag ist von allen Besuchern des Ferienortes zu begleichen. Er ergibt sich aus der Anzahl der Übernachtungen pro Person. An- und Abreisetag gelten als ein ganzer Tag.

Kinder sind bis zu einem bestimmten Alter davon befreit. Für Menschen mit Schwerbehinderung, für Träger der Sozialversicherung, der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge sowie den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege entsandte Personen, für Schüler, Studenten, Auszubildende, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende sowie Mütter/Väter im Erziehungsjahr wird meist ein geringerer Betrag erhoben.
Auch für Tagesbesucher fällt in vielen Kurorten eine Gebühr an. Sie können eine Tageskarte erwerben.
Unterschiede in der Höhe der Abgabe sind von Ort zu Ort üblich, ebenso von Saison zu Saison. Eine jährliche Anpassung verändert die Preise zusätzlich. Wer sich häufig im gleichen Ort aufhält, sollte sich nach einer Jahreskurabgabe erkundigen.

Was müssen Hundehalter wissen?

Auch Hunde sind mancherorts von einer Abgabe nicht ausgenommen. Ein geringer Obolus soll die anfallenden Kosten für die Säuberung der Hundestrände sowie für die Bereitstellung von Häufchentüten decken.

    Wo wird die Kurabgabe bezahlt?

    Die Kurabgabe kann meistens beim Gastgeber oder an der Hotelrezeption entrichtet werden. In manchen Orten ist es auch möglich, dafür die Kurverwaltung bzw. Touristeninformation aufzusuchen. Das Bezahlen sollte vor dem Betreten des Strandes oder Inanspruchnahme der Fremdenverkehrseinrichtungen geschehen.

    Was passiert, wenn nicht bezahlt wird?

    Wie schon erwähnt, ist jeder, der seine Freizeit in einem Ferienort verbringen möchte, gesetzlich verpflichtet, die Kurabgabe zu bezahlen. Dies nicht zu beachten, kommt einer Ordnungswidrigkeit gleich. Sie wird mit einem Bußgeld geahndet, deren Höhe ein örtlicher Katalog regelt. Bis zu 5000 € sind möglich. Kontrollen werden durchgeführt.

    Die Kurabgabe ist eine notwendige Einnahmequelle für die Gemeinde.


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