Die Kurabgabe / Kurtaxe ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe zur Unterhaltung und Pflege der Kurorte, einschließlich ihrer Wege und bewachten Strände.
Die
Höhe der Abgabe wird durch die Kurabgabesatzung der Gemeinde bestimmt. Die
Kurbeitragspflicht beginnt mit dem Tag der Ankunft und endet am Abreisetag. Neu ab 2023: Die Kurabgabe wird am Anreisetag und Abreisetag erhoben.
Die Kurkarte erhält der Gast nach seiner Anmeldung und Entrichtung der Kurabgabe beim Vermieter.
Personengruppe | Dauer | Preis |
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Erwachsene
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pro Person und Aufenthaltstag | 2,50 € |
| Jahreskurkarte pro Person ab der Vollendung des 16. Lebensjahres |
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Kinder
| ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres je Aufenthaltstag |
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Jahreskurkarte je Kind ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres |
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Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten)
Kurkarteninhaber können gewährte Eintrittsermäßigungen an kulturellen Veranstaltungen ohne Einschränkungen in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für Museen und Ausstellungen.
Ermäßigte Gebühr gilt für:
Von der Kurabgabe befreit:
Kontakt zur Kurverwaltung Born: 038 234 - 504 21